Biokraftstoffe sind Treiber der Energiewende im Verkehr, für die Reduktion der CO2-Emissionen unerlässlich und besitzen eine ausgezeichnete Klimabilanz. Biomethan bzw. BioCNG ist daher für zwei Jahre komplett von der neuen CO2-Abgabe auf Kraftstoffe ausgenommen, die nach dem BEHG seit Januar 2021 auf Brenn- und Kraftstoffe erhoben wird.

BioCNG ist ein günstiger universeller Kraftstoff für CNG-betriebene PKW, Busse, leichte Transporter, schwere LKW und sogar landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, die mit diesem regenerativen Treibstoff als „grüne Verbrenner“ umweltschonend und klimafreundlich unterwegs sind.
Der ohnehin bestehende Kostenvorteil gegenüber klassischem Benzin- und Dieselkraftstoff wird damit nochmals deutlicher (+ 7 Cent/l Benzin, + 8 Cent/l Diesel) und sich in Zukunft weiter vergrößern. Denn auch bei den noch folgenden jährlichen Erhöhungen der Abgabe sieht es für nachhaltiges BioCNG bestens aus: Bis Ende 2022 ist BioCNG ganz von den BEHG-Erhöhungen befreit, danach entscheidet die „Rohstoffbasis“ zur Herstellung des Biomethans über die variabel ausgestaltete Befreiung. Je „grüner“ die organischen Grundmaterialien und der Produktionsprozess, desto besser. Im optimalen Fall gibt es dann bis Ende 2025 keinerlei Zuschläge für den nahezu klimaneutralen Kraftstoff (bis zu 90 % CO2-Reduktion) und macht die Nutzer zu den Gewinnern einer nachhaltigen Mobilität.

Categories:

Comments are closed